FAQ

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellten Fragen:

Was ist ein Facharzt für Physikalische und Rehabilitative Medizin?

Wissen sie, was "Freie Radikale" in Ihrem Köper anrichten können?

Wo kommen die freien Radikale her?

Was ist der Unterschied zwischen einem Heilpraktiker und einem Arzt für Naturheilverfahren?




1. Was ist ein Facharzt für Physikalische und Rehabilitative Medizin ?
Diese Frage begleitet uns seit Beginn unserer Niederlassung, da auch viele ärztliche Kollegen erst einmal nichts mit dieser neuen Facharztrichtung anfangen können.

Die Ausbildung umfaßt die Fachbereiche Orthopädie, Innere Medizin, Neurologie und Pädiatrie, wobei jeder Arzt sich hieraus einen Ausbildungsschwerpunkt wählt.

In meinem Fall war dies eine intensive, konservative, d.h. nicht operative orthopädische Ausbildung. Meine Schwerpunkte lagen dabei auf der Sportmedizin, der Rheumatologie sowie der Behandlung von Arthrosen und Rückenbeschwerden. Hinzu kamen die entsprechenden Ergänzungen in Innerer Medizin und Neurologie um den Menschen als Ganzes beurteilen und behandeln zu können.

Ein Einblick in die Pädiatrie (Kinderheilkunde) ist notwendig, um auch bei Kindern und Jugendlichen orthopädische Probleme im Gesamtzusammenhang erkennen zu können. In den Bereichen Innere Medizin, Neurologie und Pädiatrie arbeiten wir selbstverständlich mit den entsprechenden Fachärzten zusammen und ergänzen uns gegenseitig.

Durch die Zusatzqualifikationen Chirotherapie, Sportmedizin, Naturheilverfahren, Kurarzt, Traditionelle Chinesische Medizin und Akupunktur, Applied Kinesiologie, Anti-Aging-Medizin, Ernährungsmedizin und Psychosomatische Grundversorgung wird das Behandlungsspektrum abgerundet.




2. Wissen sie, was "Freie Radikale" in Ihrem Köper anrichten können ?
Alle Welt redet von „Freien Radikalen“. Was sind freie Radikale und warum sind sie so gefährlich?

Freie Radikale sing aggressive, hochreaktive Teilchen, die unsere Körperzellen angreifen („oxidieren“) und schädigen ähnlich wie beim Rosten von Eisen. Bevorzugt stürzen sie sich auf die Eiweißstoffe und die lebensnotwendigen Fette, sie machen aber auch vor unserem empfindlichen Erbgut im Inneren der Zelle nicht halt. Sie schädigen nicht nur die Biomoleküle unserer Zellen, sondern greifen auch die schützende Zellhüllen an. Diese werden durch die aggressiven Teilchen regelrecht durchlöchert. Die auf diese Weise geschädigten Zellen sterben entweder ab (vorzeitige Alterung) oder sie verändern sich auf eine gefährliche weise. Freie Radikale werden mittlerweile mit der Entstehung von über 50 Erkrankungen in Verbindung gebracht. Beispiele hierfür sind Arteriosklerose, Herz-. Kreislauferkrankungen, Augenerkrankungen (z.B. grauer Star), Diabetes, Krebs, Demenz (z.B. Alzheimer) oder Entzündliche Erkrankungen (z.B. Rheuma, Arthrose, entzündliche Darmerkrankungen). Sie sind sicherlich nie alleiniger Auslöser dieser Krankheiten, aber spielen als Mitbeteiligte eine wesentliche Rolle.


Wo kommen die freien Radikale her?


Die freien Radikale entstehen bei einer Vielzahl von Stoffwechselvorgängen, die wir nicht beeinflussen können.

In erheblichem Maß werden freie Radikale in unseren Gewebe aber auch durch äußere Einflüsse gebildet: Luftschadstoffe, Pestizide, Schwermetalle, UV-Licht und Ozone sind einige der Faktoren, die für einen erhöhten Anfall an freien Radikalen sorgen. Sind zu viele freie Radikale im Blut vorhanden, so spricht man von einem „erhöhten oxidativen Streß“. Auch Ihre Lebensweise kann die erhöhte Freisetzung an freien Radikalen im Körper begünstigen. Sie entstehen vermehrt auch bei körperlichen Hochleistungen sowie bei erhöhten psychischen Belastungen und Streß, auch Alkohol und Rauchen verursachen eine erhöhte Belastun mit den schädlichen Teilchen. Auch bestimmte Medikamente (z.B. Antibabypille, Zytostatika), die deswegen ja nicht abgesetzt werden sollen, tragen zur vermehrten Entstehung bei. Schließlich werden freie Radikale auchim Rahmen von Erkrankungen (z.B. Herz-. Kreislauferkrankungen, Entzündungen) im Körper gebildet.



3. Was ist der Unterschied zwischen einem Heilpraktiker und einem Arzt für Naturheilverfahren?

Um ein Missverständnis auszuräumen:
Ärzte für Naturheilverfahren sind keine Heilpraktiker!

Ein Arzt hat in der Regel mindestens 12 Semester, d.h. 6 Jahre studiert. Bis vor wenigen Jahren konnte er sich dann, völlig ohne weitere Ausbildung als sog. Praktischer Arzt niederlassen. Seither ist eine Facharztausbildung von mindestens weiteren 5 Jahren verbindlich vorgeschrieben. D.h. ein Arzt absolviert in der Regel eine Ausbildung von mindesten 11 Jahren die bis ins Detail gesetzlich geregelt und von entsprechenden Behörden geprüft wird. Zusätzlich kommen, je nach Interessenslage noch die verschiedenen Zusatzbezeichnungen wie Sportmedizin, Chirotherapie, Akupunktur oder Naturheilverfahren hinzu. Auch hierfür gibt es streng geregelte Ausbildungsrichtlinien und entsprechenden Prüfungen. In der Regel liegt der Zeitbedarf für eine einzige Zusatzbezeichnung, so auch für „Naturheilverfahren“, bei weiteren 6 Monaten bis zu 3 Jahren.

Dem gegenüber steht die Ausbildung zum Heilpraktiker:

Der Berufsstand des Heilpraktikers – d.h. die Ausübung der Heilkunde ohne Approbation – stellt eine deutsche Ausnahme im Hinblick auf andere Länder dar. Nur noch in einzelnen Kantonen der Schweiz kennt man diesen Ableger der Therapeuten neben den studierten und approbierten Ärzten.

Der Heilpraktikerberuf hat kein gesetzlich vorgeschriebenes Berufsbild, und somit gibt es auch keine gesetzliche Ausblidungsregelung. Die Überprüfung durch das Gesundheitsamt ist im Laufe der Zeit, durch Leitlinien des Bundesgesundheitsministeriums etwas reglementiert worden. So besteht die Prüfung aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil . Im schriftlichen Teil werden 60 bis 80 Fragen zur schriftlichen Beantwortung vorgelegt. Im mündlichen Teil soll der Antragsteller sowohl Fragen beantworten als auch eine praktische Aufgabe erledigen.

Rechtsgrundlage für den Heilpraktikerberuf sind das Heilpraktikergesetz (HPG) vom 17.02.1939 und die entsprechenden Durchführungsverordnungen vom 18.02.1939 und vom 03.07.1941, in ihren aktuellen Fassungen.